Allianz Prozessfinanz
 
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Kann die Allianz ProzessFinanz den Kläger zu einem Vergleich zwingen?
Nein. Wir verstehen uns als faire Team Player. Das bedeutet, dass Vergleichsverhandlungen immer nur in Abstimmung mit dem Anspruchsinhaber und seinem Rechtsanwalt geführt werden. In fast allen Fällen besteht dann Einigkeit über einen Vergleichsabschluss oder die Ablehnung eines solchen Angebots.
Kann ausnahmsweise keine Einigung erzielt werden, kann derjenige (Anspruchsinhaber wie Prozessfinanzierer), der einem Vergleich zustimmen würde, den Vertrag kündigen. Dies hat zur Folge, dass zum einen der Prozess durch den verbliebenen Vertragspartner alleine weiter geführt werden kann. Zum anderen hat der Kündigende Anspruch auf seinen Erfolgsanteil plus Erstattung der Kosten, der sich rechnerisch bei Abschluss des Vergleichs ergeben hätte.
 
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