Allianz Prozessfinanz
 
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Ist die Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz verhandelbar?
Grundsätzlich nein, da unsere Quoten wirtschaftlich äußerst knapp kalkuliert sind. Wir berücksichtigen jedoch gerne besonders günstige Fallkonstellationen im Einzelfall durch eine niedrigere Beteiligungsquote. Desgleichen behalten wir uns, beispielsweise bei einem deutlich erhöhten Kostenrisiko, den Vorschlag einer höheren Quote vor. Ferner spielt es eine Rolle, in welchem Umfang wir Kosten übernehmen sollen. Trägt der Anspruchsinhaber beispielsweise einen Teil der Kosten selbst oder arbeitet sein Anwalt (teilweise) erfolgsbasiert, reduziert dies ebenfalls die Beteiligungsquote der Allianz Prozessfinanzierung.
 
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