
Prozessfinanzierung ist einfacher als mancher denkt
Nach eingehender Prüfung der Unterlagen Ihres Mandanten sowie der Sach- und Rechtslage kommen Sie zu dem Schluss, dass der Anspruch mit überwiegender Erfolgswahrscheinlichkeit realisiert werden kann.
Vorbereitung der Finanzierungsanfrage
Um zielgerichtet in medias res gehen zu können, bitten wir Sie um Übersendung folgender Unterlagen an uns:
- Ihre Stellungnahme zu den Chancen und Risiken des konkreten Falls sowie ggf. ergänzende Informationen zur Historie (sofern nicht im Klageentwurf enthalten),
- Ihren Vorschlag zur (vor-)prozessualen Vorgehensweise,
- einen Klageentwurf mit Anlagen,
- Kopien von allen weiteren streitentscheidenden Dokumenten sowie
- ggf. Hinweise zur Bonität des Gegners.
Unsere Prüfung schließt sich an Ihre anwaltliche Prüfung an bzw. setzt auf diese auf. Deshalb ist uns Ihre Arbeit und Ihre Einschätzung wichtig.
Prüfung der Finanzierungsanfrage
Bereits nach wenigen Tagen erhalten Sie ein erstes Feedback, möglicherweise benötigen wir noch weitergehende Informationen. Kommen wir zu einer grundsätzlich positiven Einschätzung, schicken wir Ihnen bzw. Ihrem Mandanten einen Finanzierungsvertrag zu. Innerhalb einer 3-wöchigen Bindungsfrist entscheiden wir anschließend über den Fall.
Abschluss des Finanzierungsvertrages
Der Prozessfinanzierungsvertrag wird zwischen uns und Ihrem Mandanten geschlossen und regelt beispielsweise den genauen Umfang des zu finanzierenden Prozesses, die zu übernehmenden Kosten sowie die Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz (einen Mustervertrag finden Sie rechts hinterlegt).
Im Rahmen der Prozessführung sind Sie gehalten, uns zeitnah über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Ihr Mandant entbindet Sie insofern von der Schweigepflicht. Alle kostenauslösenden Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Allianz Prozessfinanzierung. Ferner sind sämtliche Prozesshandlungen, die unmittelbar den finanzierten Anspruch betreffen (z. B. Verzicht, Klagsausdehnung, Vergleich, etc.), mit uns abzustimmen.
Wir verstehen uns als Teamplayer und haben - anders als eine Rechtsschutzversicherung - völlig gleichlaufende Interessen mit Ihrem Mandanten: nämlich die best- und schnellstmögliche Durchsetzung seines guten Rechts!