
Prozessfinanzierung ist ganz einfach: Anspruch, Anwalt und Allianz.
Sie wissen, Ihr Anspruch ist gut und berechtigt. Doch die Chancen müssen abschließend geklärt werden. Jetzt ist es Zeit, die Allianz ProzessFinanz mit ins Boot zu holen. Für mehr Schubkraft zu dritt.
Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte für eine individuelle, erfolgreiche Zusammenarbeit zu dritt:
Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt. Legen Sie ihm alle zur rechtlichen Beurteilung der Sache notwendigen und relevanten Unterlagen vor.
Informieren Sie Ihren Anwalt darüber, dass Sie eine Finanzierung des Prozesses durch die Allianz ProzessFinanz in Erwägung ziehen. Bitte machen Sie ihn auf unsere Internetseite und die hier erhältlichen Informationen aufmerksam.
Beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt und bitten Sie ihn, sich für verbleibende Fragen oder die Finanzierungsanfrage mit uns in Verbindung zu setzen.
Falls Sie keinen qualifizierten Rechtsanwalt kennen, werden wir Ihnen gerne bei der Suche nach einem Spezialisten in Ihrer Nähe behilflich sein. Rufen Sie uns an.
Bitte beachten Sie:
Den Prozessfinanzierungsgesellschaften und ihren angestellten Anwälten ist es nicht gestattet, rechtsfreundliche Beratung zu leisten.
Die Beauftragung eines Anwalts durch Sie ist daher zwingend notwendig.
Ohne diese anwaltliche Beratung können wir über eine Finanzierung leider nicht entscheiden.
Die Prüfung der Anfrage durch uns ist für Sie kostenlos. Beachten Sie, dass wir im Vorfeld keine Kosten übernehmen können. Sollte es daher trotz der erforderlichen Aufbereitung zu keiner Finanzierung mit uns kommen, sind beispielsweise die Kosten für den Klageentwurf von Ihnen selbst zu tragen.
Der Prozessfinanzierungsvertrag
Sind wir von den überwiegenden Erfolgsaussichten überzeugt, schließen wir mit Ihnen einen Prozessfinanzierungsvertrag. Der Prozessfinanzierungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Ihnen als Anspruchsinhaber und der Allianz ProzessFinanz. So wird beispielsweise der genaue Umfang des zu finanzierenden Prozesses bezeichnet, die zu übernehmenden Kosten werden definiert und die Beteiligung der Allianz ProzessFinanz festgelegt.
Ablehnungsschreiben
Sollten wir die Finanzierung eines Prozesses im Einzelfall ablehnen, erläutern wir ausführlich unsere Gründe, die zur Ablehnung geführt haben. Diese können auf tatsächlichen wie rechtlichen Erwägungen beruhen. Sie erhalten damit in jedem Fall eine kostenlose Zweitmeinung.