Allianz Prozessfinanz
 
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Drei Voraussetzungen
Anspruch
Die Allianz ProzessFinanz finanziert ausschließlich Aktivprozesse d.h. lediglich Ansprüche des Klägers. Wichtig ist außerdem, dass eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg möglich ist (beispielsweise an einem Anspruch auf Zahlung).
Der Anspruch muss mindestens EUR 80.000 betragen. Bei niedrigeren Streitsummen können die Kosten eines Prozesses unter Umständen so hoch sein, dass sich eine Prozessfinanzierung für den Anspruchsinhaber nicht mehr lohnt. Prozessfinanzierung ist deshalb nur ab einer gewissen Mindesthöhe des Anspruchs sinnvoll.
Bonität
Dei Bonität des Anspruchsgegners muss gesichert sein. Einen Prozess zu führen ist kein Selbstzweck. Ein gewonnener Prozess nützt nichts, wenn das Ergebnis aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit des Gegners nicht durchsetzbar ist. Der Bonität des Anspruchsgegners kommt deshalb große Bedeutung zu.
Unser Partner, der Kreditschutzverband von 1870, verfügt über eine umfangreiche, laufend aktualisierte Unternehmensdatenbank. Falls Sie nicht genügend Informationen über die finanziellen Verhältnisse des Anspruchsgegners haben, können wir Ihnen helfen.
Gute Chancen
Die Allianz ProzessFinanz finanziert nur Prozesse mit überwiegenden Erfolgsaussichten. Der Anspruch muss in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (Beweislage) durchsetzbar sein. Es ist deshalb wichtig, dass Beweismittel wie Urkunden, Aufzeichnungen und Zeugen vorhanden und im Prozess tatsächlich verfügbar sind. Ohne überzeugende Beweismittel lässt sich ein Anspruch nur schwer durchsetzen.
Rechtsgebiete
Die Allianz ProzessFinanz finanziert Prozesse aus allen Bereiche des Zivilrechts, egal ob es sich um Ansprüche einer Privatperson oder eines Unternehmens handelt. Dazu gehören beispielsweise Ansprüche aus:
  • Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Marken-, Urheber- und Patentrecht
  • nacheheliche Aufteilungsansprüche
  • Erbrecht
  • Versicherungsrecht
  • Konkursrecht
  • Arzthaftungsrecht
Ausgeschlossen ist grundsätzlich kein Rechtsgebiet, jedoch erfolgt in jedem Einzelfall eine genaue Risikoprüfung.
Alle Verfahrensarten
Neben "klassischen" Gerichtsverfahren finanzieren wir auch außergerichtliche Verfahren und vorgerichtliche Verhandlungen. Daneben setzt sich die Allianz Prozessfinanzierung für alternative Methoden der Streitbeilegung ein, wie Mediationen und Schiedsverfahren.
International
Neben Verfahren in Österreich finanziert die Allianz ProzessFinanz GmbH auch in Deutschland, der Schweiz und England.
 
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Fragen & Antworten
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